Flugsportverein Pegnitz e.V.
EDQZ






Privatpilot werden ???

Lust auf “Fliegen auf dem Pilotensitz ”?
Gar kein Problem bei uns in Pegnitz am Zipser Berg.

Lassen Sie sich von der "Faszination Fliegen" begeistern.
Erfahrene Fluglehrer bilden Sie ehrenamtlich zum Privatpiloten aus.

Folgende Flugzeuge stehen für die Pilotenausbildung zur Verfügung:
  Ultraleicht TL-96 Sting Motorsegler Scheibe Falke SF25C  
  Tl 96 Sting    







Informationen zur Ausbildung:

Allgemeines:
Privatpilotenlizenz (PPL)
Die Privatpilotenlizenz (engl. Private Pilot Licence) berechtigt zum Fliegen am Tag zu privaten Zwecken. Gewerbliche Flüge sind nicht zugelassen. Piloten mit einer Privatpilotenlizenz nutzen diese für Reisen mit Familie oder Freunden oder zur Wahrnehmung geschäftlicher Termine. Die Privatpilotenlizenz, die zum Führen von Motorflugzeugen berechtigt, bezeichnet man als PPL(A) (A=Aeroplane). Die PPL(H) ist der Pilotenschein für Helikopter und mit der PPL(D) ist das Fahren von Ballonen erlaubt.

Vorraussichtlicher Ablauf:

Variante 1: PPL(A) (nach EASA-FCL)
Die Ausbildung zum Privatflugzeugführer nach den EASA-FCL-Richtlinien ermöglicht den direkten Erwerb des internationalen PPL(A) ohne Einschränkungen. Man darf also sofort nach dem Erhalt der Lizenz internationale Flüge mit 4-sitzigen Flugzeugen auch im Luftraum "C" eigenverantwortlich durchführen.

Voraussetzungen:
     - Mindestalter: 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn, 17 Jahre bei Lizenzerwerb
     - Bescheinigung der Flugtauglichkeit (Fliegerärztliches Untersuchungszeugnis Klasse 2)
     - Eine Kopie Ihres Führerscheins oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort" oder "Erste Hilfe"
     - Ausbildung und Prüfung in Theorie und Praxis
     - Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung
     - Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0
     - Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg
     - Kopie Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)

Theorie:
Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Sachgebiete:
     - Luftrecht und ATC-Verfahren
     - Sprechfunkverkehr
     - Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Flugleistung und Flugplanung
     - Aerodynamik
     - Navigation
     - Meteorologie
     - Menschliches Leistungsvermögen
     - Betriebliche Verfahren, Verhalten in besonderen Fällen

Praxis:
Die Flugausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden, davon mindestens 25 Stunden mit Fluglehrer, sowie mindestens 10 Stunden Alleinflug unter Aufsicht, davon mindestens 5 Stunden Überlandflug im Alleinflug mit mindestens einem Flug über 150 NM mit zwei Zwischenlandungen. Bis zu 5 Flugstunden können in einem Simulator oder Verfahrenstrainer durchgeführt werden.

Zusätzliche Berechtigungen:
Aufbauend auf der PPL(A)-Lizenz können weitere Berechtigungen erworben werden. Dies sind zum Beispiel:
     - Kunstflugberechtigung
     - Nachtflugberechtigung
     - Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen
     - Fang- oder Bannerschleppberechtigung
     - Lehrberechtigung
     - Instrumentenflugberechtigung (IFR)

Außerdem gibt es Musterberechtigungen (Type Ratings) für Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von mehr als 2000 kg, für mehrmotorige Flugzeuge oder für Flugzeuge mit Turbinenantrieb.



Variante 2: PPL(A) national und LAPL(A)
Die nationale PPL(A), die auch als PPL(N) bezeichnet wird, erlaubt das Führen von einmotorigen, kolbengetriebenen Flugzeugen bis zu einer Höchstabflugmasse von 750kg. Dies sind Flugzeuge für maximal 2 Personen. Flüge sind nur am Tag nach Sichtflugregeln gestattet und auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.

Eine Ausbildung zum PPL(N) ist mit Inkrafttreten von EASA-FCL ab dem 8. April 2013 nicht mehr möglich. Begonnene Ausbildungen müssen bis August 2013 abgeschlossen sein.

Vermutlich ab 8. April 2015 kann mit einem Anfänger-Training zur Light Aircraft Licence - LAPL(A) - begonnen werden. Der LAPL(A) berechtigt zum Führen von Flugzeugen bis 2000 kg MTOM und max. 4 Personen an Bord innerhalb der EASA-Staaten.

Inhaber eines PPL(N) können diesen ab 8. April 2013 in einen LAPL(A) umwandeln lassen.


Variante 3: Ausbildung LAPL(A)
Voraussetzungen:
     - Mindestalter: 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn, 17 Jahre bei Lizenzerwerb
     - Bescheinigung der Flugtauglichkeit (Fliegerärztliches Untersuchungszeugnis Klasse 2)
     - Eine Kopie Ihres Führerscheins oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort" oder "Erste Hilfe"
     - Ausbildung und Prüfung in Theorie und Praxis
     - Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung
     - Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0
     - Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg
     - Kopie Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)

Theorie:
Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Sachgebiete
     - Luftrecht
     - Menschliches Leistungsvermögen
     - Meteorologie
     - Kommunikation
     - Grundlagen des Fliegens
     - Betriebliche Verfahren
     - Flugleistung und Flugplanung
     - Allgemeine Luftfahrzeugkunde
     - Navigation
     - pyrotechnische Einweisung

Praxis:
Die Flugausbildung umfasst mindestens 30 Flugstunden. Davon müssen mindestens 15 Stunden mit Fluglehrer geflogen werden, 6 im Alleinflug 3 auf Überlandflügen.


Bei Interesse am Fliegen oder zur Anmeldung einer Mitgliedschaft beim Flugsportverein Pegnitz wenden Sie sich bitte an:
Telefon: 09241 / 3331 (Sonderlandeplatz EDQZ) oder per E-Mail an: E-Mail E-Mail